VON DER IDEE ZUM PROJEKT

Von der Idee zur Projektförderung in 7 Schritten – unser Förderleitfaden

Achtung: Mit dem Projekt darf erst NACH positiver Beschlussfassung am Tag der Projektauswahl (nach der PAG-Sitzung) begonnen werden!!!

Schritt 1: Check, ob die Fördervoraussetzungen für LEADER erfüllt sind?

☐ Wirkt die Idee in der LEADER Region Donau NÖ-Mitte?

☐ Leistet das Projekt zu mindestens einem der Entwicklungsziele der Lokalen Entwicklungsstrategie einen maßgeblichen Beitrag?

Das Projekt muss zu mindestens einem der Entwicklungsziele der 4 Aktionsfelder einen wesentlichen Beitrag leisten. Wenn die Projektidee noch Beiträge zu weiteren Entwicklungszielen – auch aus den anderen Aktionsfeldern – liefert, wirkt sich das positiv aus!

Die 4 Aktionsfelder und die darunter angeführten Themenbereiche lauten:

1) Steigerung der Wertschöpfung

  • Stärkung der regionalen Landwirtschaft
  • Stärkung des nachhaltigen Tourismus
  • Stärkung des innovativen, regionalen Unternehmertums

2) Natürliche Ressourcen und kulturelles Erbe erhalten

  • Naturraum und natürliche Ressourcen gemeinsam erhalten, nutzen und gestalten
  • Regionale Kultur und Geschichte sichtbar machen
  • Vernetzung und Unterstützung von Kulturschaffenden

3) Gemeinwohl- Strukturen und Funktionen stärken

  • Zukunftsfähiges Wohnen und Arbeiten
  • Miteinander in die Zukunft

4) Klimaschutz und Anpassung an den Klimawandel verbessern

  • Bewusstseinsbildung
  • Ernährung für den Klimaschutz
  • Kreislaufwirtschaft

Die Entwicklungsziele der Lokalen Entwicklungsstrategie hier kurz zusammengefasst. Detailliert sind die Entwicklungsziele in Kapitel 4.1. der Lokale Entwicklungsstrategie (LES) beschrieben.

Ist die Idee innovativ?

Sind keine anderen Förderungen für derartige Projekte vorgesehen?

Ist die (Vor-) Finanzierung für das Projekt sichergestellt?

LEADER-Förderungen sind immer nur Co-Finanzierungen.

Die Fördermittelobergrenze beträgt maximal € 200.000,- je Projekt.

Das Gesamt-Projektvolumen muss mindestens € 5.000,- betragen, darunter besteht keine Förderwürdigkeit.

Fördersätze (siehe im Detail in Kapitel 6.2.2 der Lokalen Entwicklungsstrategie):

  • Direkt einkommensschaffende / wertschöpfende Maßnahmen 40 % (30 %)
  • NICHT direkt einkommensschaffende / wertschöpfende Maßnahmen 60 %
  • Alle anderen Initiativen zu Themen der LES 70 % (+10 %)
  • Kooperationsprojekte 70 %
  • Kooperationsprojekte international 80 %

Ist die Aufbringung der dazugehörigen Eigenmittel gesichert?

LEADER-Förderungen werden erst ausbezahlt, wenn das Projekt abgeschlossen und die Projektziele erreicht sind. Seid Ihr in der Lage, das Projekt vorzufinanzieren?

 

Sind die zeitlichen Ressourcen und das Know-how vorhanden, um das Projekt erfolgreich umzusetzen?

Schritt 2: Projektbeschreibung

Bitte die Projektbeschreibung – so weit wie möglich – ausfüllen und

an leader@donau-noe-mitte.at senden.

(Die Inhalte und Struktur der Projektbeschreibung decken sich mit den später für die Projekteinreichung ohnehin erforderlichen Informationen – Teil 1 bis 3. Eine Selbstbewertung nach den gültigen Projektauswahlkriterien der Region erfolgt im Teil 4.)

Schritt 3: Projektentwicklung mit dem LEADER-Management

Frühzeitig ein Beratungsgespräch mit dem LEADER-Management auf Basis der ausgefüllten Projektbeschreibung vereinbaren!

Es wird anhand dessen u.a. geprüft, ob das angedachte Projekt zur lokalen Entwicklungsstrategie passt. Gemeinsam arbeiten wir an den Projektzielen und -inhalten und klären die nachhaltige, regionale Wirkung.

Schritt 4: Projekteinreichung über die Digitale Förderplattform (DFP)

Erforderliche Vorarbeiten:

Projektdetailplanung:

  • Preisangebote (sowie Vergleichsangebote) einholen,
  • Finanzierung regeln,
  • Ergänzungen im Projekt in Abstimmung mit dem LEADER-Büro vornehmen etc.

ID Austria:

Die Person, die für das Projekt zeichnungsberechtigt ist, benötigt eine ID Austria.

Betriebs- oder Klientennummer der AMA:

Für nicht land- und forstwirtschaftliche förderwerbende Personen gibt es die Möglichkeit einer Online-Erstregistrierung zum Erhalt einer Klientennummer

Vollmacht erteilen:

Falls gewünscht, ist es möglich eine Vollmacht zu erteilen. Nähere Informationen zur Einrichtung einer Vollmacht .  

Projekteinreichung zu einem offenen Förderaufruf:

Die Einreichung von Projekten ist ab sofort nur mehr im Rahmen von Projektaufrufen möglich. Die Region wird regelmäßig sowohl thematische als auch themenoffene Aufrufe starten, welche über die Digitale Förderplattform (DFP) der AMA (unter der Maßnahme 77-05-BML-UMSETZUNG LEADER) veröffentlicht und auch regional bekannt gemacht werden.

Nach Einstieg in die Digitale Förderplattform (DFP) sind für die Projekteinreichung verschiedene Informationen einzutragen. Die Inhalte decken sich mit der Projektbeschreibung aus Schritt 2.

Die gesamten Inhalte kann die förderwerbende Person selbständig oder auch mit Unterstützung durch das LEADER-Management in die Datenbank eintragen. Wir unterstützen gerne! Weitere Informationen sind im DFP Handbuch zu finden.

Schritt 5: Präsentation und Beschlussfassung im Projektauswahlgremium (PAG)

Alle eingereichten Projekte werden im Zuge einer PAG-Sitzung im Anschluss an den Förderaufruf vorgestellt, diskutiert und bewertet.

Die Vorgehensweise der Projektauswahl ist im LEADER-Ansatz einzigartig: Erst wenn das regionale Gremium, welches mehrheitlich aus der Zivilbevölkerung der LEADER-Region besteht, dem Projekt zustimmt, kann es zur Weitergabe an die zuständige Landesstelle freigegeben werden. Das Gremium ist für eine objektive Auswahl der Projekte verantwortlich. 

Die Projekte werden anhand der Projektauswahlkriterien in Kapitel 6.2.3 der Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) bewertet. Eine Selbstbewertung nach diesen Kriterien können förderwerbende Personen bereits in der Projektbeschreibung (aus Schritt 2) im Teil 4 durchführen. Gibt es mehr eingereichte Projekte als Fördermittel, die im jeweiligen Aufruf zur Verfügung stehen, hat das Projektauswahlgremium eine Prioritätenreihung anhand der vergebenen Punkte vorzunehmen.

Das Datum der PAG-Sitzung gilt zugleich als Stichtag für die Kostenanerkennung, d.h. der frühestmögliche Projektstart ist der Tag nach der Projektauswahlsitzung.

Schritt 6: Prüfung durch die Förderstelle

Die vom Projektauswahlgremium (PAG) durchgeführten Beschlüsse werden vom LEADER-Management in die digitale Förderplattform eingetragen und das Projekt zur Förderstelle des Landes Niederösterreich zur Genehmigung weitergegeben. 

Die Förderstelle prüft und kontrolliert formale Kriterien und stellt eventuell Nachfragen bzw. fordert fehlende Unterlagen an. Passt alles, wird das Genehmigungsschreiben zugestellt.

Schritt 7: Projektumsetzung und Förderabrechnung

Projektumsetzung:

Das Genehmigungsschreiben ist eingetroffen – Gratulation! Jetzt gilt es, die Umsetzung möglichst genau nach der Projektbeschreibung durchzuführen, denn eine Genehmigung ist noch kein Rechtsanspruch auf eine tatsächliche Auszahlung von Fördermitteln. Ob das Fördergeld am Schluss ausgezahlt wird, hängt von der Erreichung der anfangs definierten Projektziele ab. Wenn Ihr allerdings das Projekt gemäß Projektbeschreibung und Projektzeitplan durchführt und eine korrekte Rechnungslegung und Zahlung sowie die Publizitätsvorschriften beachtet, sollte einer erfolgreichen Projektabrechnung nichts im Wege stehen.

  • Sollte es im Laufe der Projektumsetzung zu Änderungen kommen, sind diese unmittelbar der Förderstelle und dem LEADER-Büro zu melden.
  • Informationsblatt Publizität beachten! Förderlogoleiste zum Download.
  • LEADER-geförderte Veranstaltungen müssen im AMA-Veranstaltungskalender gemeldet werden.
  • Für die Abrechnung von Personalkosten sollte das Zeiterfassungsformular der AMA verwendet werden.
  • Rechnungen sind erst ab € 100,- förderbar. Das Lieferdatum bzw. der Leistungszeitraum auf der Rechnung muss innerhalb des genehmigten Projektzeitraums liegen. Optimal wäre eine Angabe des Projekttitels durch den Rechnungsleger.

Förderabrechnung:

Sobald das Projekt abgeschlossen ist, kann der Zahlungsantrag online über die Digitale Förderplattform (DFP) erstellt werden. Dafür muss auch ein Endbericht vorgelegt werden, idealerweise mit Fotos der Projektmaßnahmen sowie ein Nachweis über die Einhaltung der Publizitätskriterien. Die Kosten in der Projektabrechnung müssen mit den genehmigten Projektkosten aus dem Genehmigungsschreiben übereinstimmen.

Die Abrechnung erfolgt dann mittels digitalem Zahlungsantrag; Rechnungs- und Kontoauszüge zu den Zahlungen sind über die Digitale Förderplattform (DFP) hochzuladen. Das LEADER-Team ist gerne bei der Abrechnung behilflich!

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